Die Statuten der Oberdeutschen Zisterzienserkongregation von 1733:
zu ihrer Entstehungsgeschichte
1733 wurden auf dem Nationalkapitel in Kaisheim die Statuten der Oberdeutschen Zisterzienserkongregation verabschiedet und am 10. Januar 1735 durch den Generalabt von Cîteaux genehmigt. Die in einer lateinischen und einer deutschen Fassung gedruckten Ausgaben, die hier ediert werden, stehen am Ende einer langen Entwicklung.
Mit der Bildung eines Generalvikariats der Zisterzienserklöster für den oberdeutschen Raum auf dem Kapitel in Fürstenfeld 1595 war als wesentliche Voraussetzung für die Reform der Klöster anstelle des durch die reformatorischen Klosteraufhebungen vielfach unterbrochenen traditionellen Filiationssystems ein regionaler Zusammenschluss geschaffen worden. Nach mehreren vergeblichen Anläufen kam es unter Abt Thomas von Salem (1615-47), dem Generalvikar des oberdeutschen Generalvikariats, 1617/18 innerhalb des oberdeutschen Generalvikariats zur Bildung einer Kongregation, als deren Raum von Anfang an der Bereich des gesamten oberdeutschen Generalvikariats angestrebt wurde. 1619 wurde diese zunächst nur wenige Klöster umfassende Kongregation vom Generalabt bestätigt und 1623 vom Generalkapitel anerkannt. Das Generalkapitel erteilte den Äbten von Salem, Kaisheim und Aldersbach zugleich den Auftrag, die Äbte des Generalvikariats zu einem Kapitel einzuberufen und eine entsprechende Kongregation zu errichten.